Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäfts-bedingungen (AGB)

iSOLAR MUC, Inhaber Renzo Witt

§1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen iSOLAR MUC, Inhaber Renzo Witt (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Kunden über die Beratung, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von Balkonkraftwerken sowie damit zusammenhängende Dienstleistungen.

(2) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), soweit nichts Abweichendes geregelt ist.

(3) Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§2 Vertragsabschluss

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

(2) Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Angebotsannahme des Kunden oder durch die Ausführung der vereinbarten Leistungen zustande.

§3 Leistungsumfang

(1) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot.

(2) Der Auftragnehmer bietet insbesondere folgende Leistungen an:

  • Beratung zu Balkonkraftwerken
  • Lieferung von Komponenten
  • Montage von Balkonkraftwerken
  • Einrichtung zugehöriger Apps
  • Unterstützung bei Förderanträgen
  • Unterstützung bei der Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR)

(3) Nicht Bestandteil der Leistungen sind insbesondere:

  • Elektroinstallationsarbeiten an der Hausinstallation
  • Änderungen an Zähleranlagen
  • Arbeiten am Sicherungskasten
  • Leistungen, die ausschließlich durch konzessionierte Elektrofachbetriebe erbracht werden dürfen
  • Statik- oder Gebäudegutachten

§4 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt sicher, dass der Montageort zugänglich und für die Montage geeignet ist.

(2) Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, erforderliche Zustimmungen von Vermietern, Eigentümergemeinschaften oder sonstigen Berechtigten einzuholen.

(3) Der Kunde hat den Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten über ihm bekannte Besonderheiten oder Risiken am Montageort zu informieren.

(4) Verzögerungen oder Mehraufwendungen aufgrund fehlender Mitwirkung des Kunden können gesondert berechnet werden.

§5 Montage und Termine

(1) Vereinbarte Termine gelten grundsätzlich als unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich ein verbindlicher Termin schriftlich vereinbart wurde.

(2) Liefer- und Montageverzögerungen aufgrund von Witterungseinflüssen, Lieferengpässen, höherer Gewalt oder sonstigen vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Umständen berechtigen nicht zu Schadensersatzansprüchen.

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen zu verschieben, wenn die sichere Durchführung der Arbeiten nicht gewährleistet ist.

§6 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die im Angebot ausgewiesenen Preise.

(2) Die Rechnungsstellung erfolgt nach Abschluss der Montagearbeiten.

(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(4) Der Kunde gerät automatisch in Verzug, wenn die Zahlungsfrist überschritten wird.

(5) Im Verzugsfall gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.

§7 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem Vertragsverhältnis Eigentum des Auftragnehmers.

§8 Registrierung, Förderungen und behördliche Verfahren

(1) Die Unterstützung bei Förderanträgen oder Registrierungen erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen.

(2) Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für die Bewilligung von Fördermitteln oder die Bearbeitungsdauer durch Behörden, Netzbetreiber oder sonstige Stellen.

(3) Für die Richtigkeit kundenseitig bereitgestellter Informationen ist ausschließlich der Kunde verantwortlich.

§9 Ertragsprognosen

(1) Angaben zu möglichen Stromerträgen, Einsparungen, Amortisationszeiten oder Wirtschaftlichkeitsberechnungen stellen unverbindliche Schätzungen dar.

(2) Tatsächliche Erträge hängen insbesondere von folgenden Faktoren ab:

  • Standort
  • Ausrichtung
  • Neigungswinkel
  • Verschattung
  • Wetterbedingungen
  • Verschmutzung
  • individuellem Stromverbrauch

(3) Abweichungen zwischen prognostizierten und tatsächlichen Erträgen begründen keine Mängelansprüche.

§10 Gewährleistung

(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

(2) Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt und richten sich ausschließlich nach den jeweiligen Garantiebedingungen des Herstellers.

(3) Normale Abnutzung, Verschmutzung, witterungsbedingte Veränderungen oder geringfügige optische Beeinträchtigungen stellen keinen Mangel dar.

§11 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

(3) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

(4) Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder ausgebliebene Einsparungen ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

§12 Abnahme

(1) Nach Abschluss der Montage erfolgt eine gemeinsame Funktionsprüfung.

(2) Sofern ein Abnahmeprotokoll verwendet wird, bestätigt der Kunde mit seiner Unterschrift die ordnungsgemäße Durchführung der vereinbarten Leistungen.

(3) Nimmt der Kunde die Anlage in Gebrauch, gilt die Leistung als abgenommen, soweit keine wesentlichen Mängel vorliegen.

§13 Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind in der Datenschutzerklärung auf der Website des Auftragnehmers einsehbar.

§14 Streitbeilegung

Der Auftragnehmer ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§15 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand München.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.