Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäfts-bedingungen (AGB)

iSOLAR MUC, Inhaber Renzo Witt

§1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen iSOLAR MUC, Inhaber Renzo Witt (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Kunden über die Beratung, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von Balkonkraftwerken sowie damit zusammenhängende Dienstleistungen.

(2) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), soweit nichts Abweichendes geregelt ist.

(3) Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§2 Vertragsabschluss

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

(2) Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Angebotsannahme des Kunden oder durch die Ausführung der vereinbarten Leistungen zustande.

§3 Leistungsumfang

(1) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot.

(2) Der Auftragnehmer bietet insbesondere folgende Leistungen an:

  • Beratung zu Balkonkraftwerken
  • Lieferung von Komponenten
  • Montage von Balkonkraftwerken
  • Einrichtung zugehöriger Apps
  • Unterstützung bei Förderanträgen
  • Unterstützung bei der Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR)

(3) Nicht Bestandteil der Leistungen sind insbesondere:

  • Elektroinstallationsarbeiten an der Hausinstallation
  • Änderungen an Zähleranlagen
  • Arbeiten am Sicherungskasten
  • Leistungen, die ausschließlich durch konzessionierte Elektrofachbetriebe erbracht werden dürfen
  • Statik- oder Gebäudegutachten

§4 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt sicher, dass der Montageort zugänglich und für die Montage geeignet ist.

(2) Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, erforderliche Zustimmungen von Vermietern, Eigentümergemeinschaften oder sonstigen Berechtigten einzuholen.

(3) Der Kunde hat den Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten über ihm bekannte Besonderheiten oder Risiken am Montageort zu informieren.

(4) Verzögerungen oder Mehraufwendungen aufgrund fehlender Mitwirkung des Kunden können gesondert berechnet werden.

§5 Montage und Termine

(1) Vereinbarte Termine gelten grundsätzlich als unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich ein verbindlicher Termin schriftlich vereinbart wurde.

(2) Liefer- und Montageverzögerungen aufgrund von Witterungseinflüssen, Lieferengpässen, höherer Gewalt oder sonstigen vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Umständen berechtigen nicht zu Schadensersatzansprüchen.

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen zu verschieben, wenn die sichere Durchführung der Arbeiten nicht gewährleistet ist.

§6 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die im Angebot ausgewiesenen Preise.

(2) Die Rechnungsstellung erfolgt nach Abschluss der Montagearbeiten.

(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(4) Der Kunde gerät automatisch in Verzug, wenn die Zahlungsfrist überschritten wird.

(5) Im Verzugsfall gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.

§7 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem Vertragsverhältnis Eigentum des Auftragnehmers.

§8 Registrierung, Förderungen und behördliche Verfahren

(1) Die Unterstützung bei Förderanträgen oder Registrierungen erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen.

(2) Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für die Bewilligung von Fördermitteln oder die Bearbeitungsdauer durch Behörden, Netzbetreiber oder sonstige Stellen.

(3) Für die Richtigkeit kundenseitig bereitgestellter Informationen ist ausschließlich der Kunde verantwortlich.

§9 Ertragsprognosen und Wirtschaftlichkeitsberechnungen

(1) Angaben des Auftragnehmers zu erwarteten Stromerträgen, Eigenverbrauchsquoten, Stromkosteneinsparungen, Amortisationszeiten, Wirtschaftlichkeit oder sonstigen wirtschaftlichen Auswirkungen einer Anlage stellen unverbindliche Prognosen und Berechnungen dar und dienen ausschließlich der Information und Orientierung des Kunden.

(2) Die zugrunde gelegten Werte werden auf Basis der zum Zeitpunkt der Berechnung bekannten und verfügbaren Informationen sowie üblicher Annahmen ermittelt. Sie stellen weder eine Garantie noch eine Beschaffenheitsvereinbarung oder Zusicherung eines bestimmten Stromertrags, einer bestimmten Einsparung, Eigenverbrauchsquote, Amortisationsdauer oder Wirtschaftlichkeit dar.

(3) Die tatsächlichen Erträge und wirtschaftlichen Ergebnisse können insbesondere aufgrund von Standort, Ausrichtung, Neigungswinkel, Verschattung, Wetterbedingungen, Verschmutzung, technischen Verlusten, Alterung der Komponenten, tatsächlichem Stromverbrauch, Nutzerverhalten, Strompreisen und sonstigen tatsächlichen Gegebenheiten von den prognostizierten Werten abweichen.

(4) Abweichungen zwischen prognostizierten und tatsächlich erzielten Stromerträgen, Einsparungen oder sonstigen wirtschaftlichen Ergebnissen begründen für sich allein keine Mängelansprüche oder Schadensersatzansprüche gegen den Auftragnehmer.

§10 Aufstellort und Betriebsbedingungen von Speichern

(1) Soweit Bestandteil der vereinbarten Leistung, kann der Auftragnehmer dem Kunden einen geeigneten Aufstell- oder Installationsort für einen Batteriespeicher empfehlen. Eine solche Empfehlung stellt, sofern nicht ausdrücklich eine gesonderte Prüfung und Freigabe des Aufstellortes als Vertragsleistung vereinbart wurde, keine Garantie oder Zusicherung der dauerhaften Eignung des Aufstellortes dar.

(2) Die Verantwortung für die dauerhafte Eignung des vom Kunden gewählten bzw. bestätigten Aufstellortes sowie für die Einhaltung der vom Hersteller vorgegebenen Betriebs-, Lager- und Umgebungsbedingungen liegt beim Kunden. Dies gilt insbesondere hinsichtlich zulässiger Temperaturen, direkter Sonneneinstrahlung, Witterung, Feuchtigkeit, Frost, ausreichender Belüftung und sonstiger vom Hersteller vorgegebener Anforderungen.

(3) Der Kunde hat die jeweiligen Betriebs- und Aufstellbedingungen des Herstellers zu beachten. Soweit der Auftragnehmer hierzu Hinweise gibt, erfolgen diese nach bestem Wissen und auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Beratung verfügbaren Informationen.

(4) Für Schäden oder Funktionsbeeinträchtigungen des Speichers, die darauf zurückzuführen sind, dass der Aufstellort nicht den Herstellerangaben entspricht oder sich die Umgebungsbedingungen nach der Montage verändern, haftet der Auftragnehmer nicht, soweit er die hierfür maßgeblichen Umstände nicht zu vertreten hat.

§11 Gewährleistung

(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

(2) Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt und richten sich ausschließlich nach den jeweiligen Garantiebedingungen des Herstellers.

(3) Normale Abnutzung, Verschmutzung, witterungsbedingte Veränderungen oder geringfügige optische Beeinträchtigungen stellen keinen Mangel dar.

§12 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

(3) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

(4) Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder ausgebliebene Einsparungen ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

§13 Abnahme

(1) Nach Abschluss der Montage erfolgt eine gemeinsame Funktionsprüfung.

(2) Sofern ein Abnahmeprotokoll verwendet wird, bestätigt der Kunde mit seiner Unterschrift die ordnungsgemäße Durchführung der vereinbarten Leistungen.

(3) Nimmt der Kunde die Anlage in Gebrauch, gilt die Leistung als abgenommen, soweit keine wesentlichen Mängel vorliegen.

§14 Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind in der Datenschutzerklärung auf der Website des Auftragnehmers einsehbar.

§15 Streitbeilegung

Der Auftragnehmer ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§16 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand München.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.